Homepage 
       Presse/ Aktuell 
       Der Verband 
       Wichtige Adressen 
       Autobörse 
       Kontakt 
       Impressum 
       Newsletter 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 
 

Forderungskatalog
des Bundesverbands an den Staat und an die Firma Grünenthal

"Vertreter des Bundesvorstandes; des Beirates und des Landesverbandes Niedersachsen haben am 16.Oktober 2007 das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die aktuelle Lebenssituation Contergangeschädigter informiert und die Forderungen benannt."

Ausgangssituation
Die Opfer der größten Arzneimittelkatastrophe in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sind mittlerweile zwischen 45 und 50 Jahre alt. Die in mühevoller, quälender, konsequenter Arbeit anerzogene, über Jahrzehnte aufrecht erhaltene Selbständigkeit droht zum größten „Folgeschaden“ für die schwer- und schwerstbehinderten Contergangeschädigten zu mutieren. Jahre lange atypische Bewegungen, Überdehnungen von Gelenken und Sehnen, kontinuierliches Beugen und Bücken des Rumpfes sowie vorzeitige Abnutzung von Knochen und Knorpeln führen zu chronischen Schmerzen und schädigungsbedingten Einschränkungen, wie z.B. steigender Assistenz- und Pflegebedarf, Berufsunfähigkeit, Mehrbedarf an regelmäßigen physiotherapeutischen Maßnahmen, psychische Belastungen bis hin zu Depressionen u.a. Die gewohnte Selbständigkeit und die erkämpfte Lebensqualität sind in höchster Gefahr.

Die Leistungen der Conterganstiftung haben entschädigungsrechtlichen Charakter!


Grundsatzforderung
Im Hinblick auf die Conterganstiftung und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 42, 263 Contergan) möge die Bundesregierung anerkennen, dass sie gegenüber den Contergangeschädigten nicht nur einen allgemeinen sozialstaatlichen Schutz zu gewährleisten, sondern durch den Eingriff in privatautonome Regelungen eine besondere Verantwortung übernommen hat. Dies bedeutet, dass Leistungen auch über die gesetzlich formulierten Ansprüche im Rahmen des Sozial(versicherungs)- und Privatrechts hinaus zu erbringen sind. Ferner bedeutet dies, dass die Leistungen der Stiftung – in Form von Rentenerhöhungen oder in sonstiger Weise – der übernommenen Verantwortung gerecht werden.

Die Leistungen der Conterganstiftung bzw. die Leistungen der Bundesregierung für contergangeschädigte Menschen müssen so bemessen sein, dass Aufwendungen wegen der Conterganschädigung (z.B. für Hilfsmittel, Kfz-Hilfe, medizinische Leistungen, Kurmaßnahmen und so weiter) in vollem Umfang aufgefangen und keine (einkommens- und vermögensabhängigen) ergänzenden Leistungen erforderlich werden.

Die Bundesregierung möge bei der Bemessung der Leistungen (Aufstockung der Renten und nachträgliche Abfindungen) solche Kriterien anwenden, die heutigen Standards im Entschädigungsrecht entsprechen. Die Alterssicherung muss gewährleistet sein.


Einzelne Forderungen

Stiftungsleistungen:
• Nachträgliche Einmalzahlung an jedes Conterganopfer i.H.v. durchschnittlich 100.000 Euro (Staffelung gemäß Punktesystem).

• Verdreifachung der mtl. Entschädigungszahlungen, damit contergangeschädigte Menschen die Kosten für schädigungsbedingte Aufwendungen bestreiten können und die Alterssicherung gewährleistet ist. Der Anspruch auf Sozial(hilfe)leistungen bleibt davon unberührt. Diese Entschädigungszahlungen sind keine Einkünfte nach §2 EStG und kein Vermögen im Sinne des Steuerrechts. In diesem Zusammenhang sind die wesentlich höheren Zahlungen im europäischen Ausland zu berücksichtigen.

• Aufhebung der Ausschlussfrist, d.h. die Anerkennung eines Conterganschadensfall und der Anspruch auf Leistungen aus der Conterganstiftung muss ab Antragseingang möglich sein.

• Aufhebung der Bestimmung, wonach der Verursacher für Aufwendungen wegen Folgeschäden nicht haftbar bzw. in Regress genommen werden darf.

• Dynamisierung der Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz


Alterssicherung:
• Abschlagfreie Rentenzahlung bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit


Gesundheit/Pflege/Assistenz:
• medizinische Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in erforderlichem Umfang; keine „Budgetierung“!

• Übernahme alternativer Behandlungsmethoden durch die Krankenversicherung

• Übertragung der Heilmittel-Richtgrößen bei erworbenen und/oder angeborenen schweren körperlichen Behinderungen, Mehrfachbehinderungen auch auf das Erwachsenenalter

• Zulassung und Überwachung von Medikamenten muss auch weiterhin hoheitliche Aufgabe bleiben und nicht in eine privatrechtlich organisierte Dienstleistungsagentur überführt werden

• keine Risikozuschläge auf die Beiträge zur Privatkrankenversicherung (PKV).

• Übernahme/Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Besuch der orthopädischen Sprechstunde bei Dr. Graf und anderen anerkannten Spezialisten für Conterganschädigungen.

• einmal jährlich eine stationäre Kur- bzw. Reha-Maßnahme

• Übernahme der Restkosten, die nicht durch Pflegekasse gedeckt sind.

• Haushaltshilfe für contergangeschädigte Menschen.

• Ausschluss der Unterhaltspflicht von Ehegatten und Kindern im Falle der Pflegebedürftigkeit von contergangeschädigten Menschen


Mobilität/Schwerbehindertenrecht
• Einkommens- und vermögensunabhängige Kraftfahrzeughilfe auch für nicht berufstätige contergangeschädigte Menschen.

• Anerkennung des Merkzeichens „aG“, damit contergangeschädigte Autofahrer/innen auf den besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätzen parken können.

• Übernahme von Kosten für besonders angefertigte Fahrräder und Rollstühle


Häusliche Lebenswelt:
• Übernahme von Kosten für die behindertengerechte Gestaltung von Küche, Sanitärbereich und sonstigem Wohnumfeld.

• Übernahme der Kosten für die passgenaue Zurichtung von Bekleidung bzw. für Maßanfertigungen.

Der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. fordert die Bundesregierung und die Firma Grünenthal auf, diesen Forderungskatalog ernst zu nehmen, umzusetzen und so ihrer Verantwortung gegenüber den Conterganopfern gerecht zu werden.


Stand: 10. Februar 2008
verabschiedet: Bundesvorstandsratssitzung 23.02.2008

 Newsletter - 26.07.11
Informationen, zeitnah, aus erster Hand!
Der erste Newsletter ist erschienen. Nutzen Sie die Gelegenheit und tragen Sie sich im Menü unter "Newsletter" ein!

Empfänger, die unseren Newsletter über eine Mailingliste oder ein Internetforum zur Kenntnis bekommen haben, sind eingeladen, den Newsletter zu abonnieren. So ist sichergestellt, die jeweiligen Ausgaben des Newsletters unabhängig von Dritten beziehen zu können.

Achtung!
Sie bekommen nach der Registrierung eine Bestätigungsmail von info@contergan.de. Bitte achten Sie darauf, dass diese nicht im Spam-Ordner verloren geht!
 Pressemitteilung zum Arzneimittelgesetz 1976
23. August 2011
>>> lesen Sie hier:
 Pressemitteilung zum Dialog zwischen der Firma Grünenthal und dem Bundesverband Contergangeschädigter e. V.
15. Juli 2011
>>> lesen Sie hier:
 Gemeinsame Erklärung von Vorstand und Beirat
01. Juli 2011
Der im Jahre 1963 gegründete Bundesverband Contergangeschädigter e.V. ist eine Interessenvertretung der Contergangeschädigten und bewegt sich als solche in einem politischen Raum. Es ist unsere Aufgabe ........

>>> lesen Sie hier:

 Pressemitteilung zur "Härtefallregelung" der Firma GRÜNENTHAL, 22.06.2011
PR-Strategie statt wirklicher Hilfe
Bundesverband Contergangeschädigter e.V. distanziert sich vom Angebot des Verursacher-Unternehmens GRÜNENTHAL

>> lesen Sie hier:
 Pressemeldung 04.06.2011
Gesprächsfaden wieder aufgenommen
Verhandlungen zwischen Bundesverband Contergangeschädigter e.V. und Verursacher-Unternehmen GRÜNENTHAL zeitigt weiteres Angebot..................

>> lesen Sie hier:
 Info - Broschüre
Hier gelangen Sie zur Ausgabe Nr. 57 vom Mai 2011