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18.11.2008: Information des Bundesverbands Contergangeschädigter e.V. an alle Mitgliedsverbände und Contergangeschädigte

Liebe Mitgliedsverbände, liebe Mitbetroffene,

anbei die Informationen zur Abzinsung bei Kapitalisierungen:
(§ 10 Abs. 2 b) der ab 1. Januar 2009 geltenden Satzung lautet wie folgt: "Abfindungssumme ist der Betrag, der bei einer jährlichen Verzinsung in Höhe der von der Deutschen Bundesbank für den letzten Börsentag des jeweils vorangegangenen September veröffentlichten Rendite börsennotierterBundeswertpapiere (Zeitreihe WT 0115) die monatliche Rente für den gesamten Abfindungszeitraum sicherstellen würde. Dieser Zinssatz gilt vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres und findet auf alle Anträge auf Kapitalisierung Anwendung, die in diesem Zeitraum eingehen. Die Stiftung gibt den jeweils gültigen Zinssatz auf ihrer Internetseite oder in einer von ihr bestimmten sonstige Weise öffentlich bekannt. Eine Änderung der Verzinsung nach Satz 1 führt nicht zu einer nachträglichen Anpassung bereits bestandskräftiger Bescheide über die Kapitalisierung."

Nach hiesiger Kenntnis entspricht der Zinssatz von 4,01 % der Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere am 30.9.2008. Dieser Zinssatz gilt gemäß § 10 Abs. 2 b) der neu gefassten Satzung dann bis zum 30.09.2009.

Für eventuelle Rückfragen steht euch die Conterganstiftung für behinderte Menschen unter folgender Adresse zur Verfügung:

Margit Hudelmaier (1. Vorsitzende)
Ludwig-Erhard-Platz 1-3
53179 Bonn
Tel: 069 - 3660 7319
E-Mail: info@conterganstiftung.de

 Newsletter - 26.07.11
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 Pressemitteilung zum Arzneimittelgesetz 1976
23. August 2011
>>> lesen Sie hier:
 Pressemitteilung zum Dialog zwischen der Firma Grünenthal und dem Bundesverband Contergangeschädigter e. V.
15. Juli 2011
>>> lesen Sie hier:
 Gemeinsame Erklärung von Vorstand und Beirat
01. Juli 2011
Der im Jahre 1963 gegründete Bundesverband Contergangeschädigter e.V. ist eine Interessenvertretung der Contergangeschädigten und bewegt sich als solche in einem politischen Raum. Es ist unsere Aufgabe ........

>>> lesen Sie hier:

 Pressemitteilung zur "Härtefallregelung" der Firma GRÜNENTHAL, 22.06.2011
PR-Strategie statt wirklicher Hilfe
Bundesverband Contergangeschädigter e.V. distanziert sich vom Angebot des Verursacher-Unternehmens GRÜNENTHAL

>> lesen Sie hier:
 Pressemeldung 04.06.2011
Gesprächsfaden wieder aufgenommen
Verhandlungen zwischen Bundesverband Contergangeschädigter e.V. und Verursacher-Unternehmen GRÜNENTHAL zeitigt weiteres Angebot..................

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 Info - Broschüre
Hier gelangen Sie zur Ausgabe Nr. 57 vom Mai 2011