26.03.2009
Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
Dem Bundesverband Contergangeschädigter e.V. (BV) ist ein großer Wurf gelungen:
Mit Inkrafttreten des geänderten Conterganstiftungsgesetzes voraussichtlich zum 1. Juli 2009 soll die Ausschlussfrist für einen begrenzten Zeitraum ausgesetzt werden. Die Verbandsspitze der bundesweiten Interessenvertretung der Conterganopfer setzt sich schon seit Jahren dafür ein, dass Menschen, die einen anerkannten Conterganschaden haben, zumindest ab Antragstellung auch Leistungen aus der Conterganstiftung erhalten. Nach den Vorstellungen der Politik soll das Zeitfenster vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2010 geöffnet sein. Der BV und seine Mitgliedsverbände nehmen diesbezügliche Anfragen gerne entgegen (www.contergan.de).
Zumindest einen Teilerfolg kann der BV auch beim Zeitraum für die jährlichen Sonderzahlungen aus dem verschmolzenen Kapital der 50 Mio. Euro Spende der Fa. Grünenthal und dem Restkapital aus Teil 3 des Stiftungsgesetzes vermelden. Gegenwärtig währden die rund 2.800 Leistungsberechtigten auf Grundlage der Kapitalentschädigungstabelle über 25 Jahre lang einen Jahresbetrag von durchschnittlich 2.500 Euro erhalten.
Beim Kapitalisierungszeitraum hält die Politik an den von bisher 15 Jahren auf dann 10 Jahren mit dem Argument fest, es stünde seit Juli 2008 eine doppelte monatliche Rente und somit ein höheres Kapitalisierungsvolumen zur Verfügung.
Überzeugen konnte der BV dagegen beim Thema Verwaltungs- und Personalkosten für die Conterganstiftung. Sollte dieser hohe Finanzposten bisher noch aus dem Kapital der Sonderzahlungen bestritten werden und diese damit reduzieren, trägt nunmehr der Bund diese Kosten komplett.
Die Bundestagsfraktionen stimmen auch der Forderung des BV zu, das Mitbestimmungsrecht Contergangeschädigter im Stiftungsrat und Stiftungsvorstand zu stärken. So sollen künftig zwei Betroffene im Stiftungsrat vertreten sein. Diese Organe der Conterganstiftung werden dann auch die Arbeit der Medizinischen Kommission genauer unter die Lupe nehmen, die jährlich einen Sachstandsbericht abzugeben hat.
Zur weiteren Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen setzt der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. den konstruktiven Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern und der Grünenthal GmbH fort.
Margit Hudelmaier
1. Vorsitzende
Allmendingen, den 26. März 2009
Bundesverdienstkreuz für Margit Hudelmaier, Vorsitzende des Bundesverbandes Contergangeschädigter
Noch lange keine Normalität Am 30. Juli 2010 bekam Margit Hudelmaier das Bundesverdienstkreuz am Bande. Im Allmendinger Bürgerhaus erhielt die Vorsitzende des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V. von der baden-württembergischen Sozialministerin Monika Stolz den einzigen Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, der für besondere Leistungen auf politischem, wirt-schaftlichem, kulturellem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet verliehen wird.
Alte Parkausweise für behinderte Menschen, ausgestellt bis 2000
..verlieren ihre Gültigkeit am 31.12.2010. Neue Ausnahmegenehmigungen, die seit 2001 nach europäischem Muster eingeführt wurden, sollten zeitnah beantragt werden.
Das Bundeministerium für Arbeit und Soziales informiert im Schreiben vom 14. Juli 2010 darüber.
Vorstandswahlen 2010
Ende März fanden Neuwahlen statt. Dabei wurde der Vorstand mit großer Mehrheit (wieder-)gewählt.
Vorsitzende: Margit Hudelmaier (wiedergewählt)
stellv. Vorsitzende: Maria Woll (wiedergewählt)
stellv. Vorsitzender: Thorsten Albrecht (wiedergewählt)
Vermögensverwalter: Dr. Burkhard Wiegel (gewählt, davor im Beirat)
Beirat: Martin Dreßler (wiedergewählt)
Beirätin: Sybille Richter (wiedergewählt)
Beirat: Christian Ruhe (NEU)
Beirätin: Ilonka Stebritz (NEU)