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26.03.2009
Änderung des Conterganstiftungsgesetzes

Dem Bundesverband Contergangeschädigter e.V. (BV) ist ein großer Wurf gelungen:
Mit Inkrafttreten des geänderten Conterganstiftungsgesetzes voraussichtlich zum 1. Juli 2009 soll die Ausschlussfrist für einen begrenzten Zeitraum ausgesetzt werden. Die Verbandsspitze der bundesweiten Interessenvertretung der Conterganopfer setzt sich schon seit Jahren dafür ein, dass Menschen, die einen anerkannten Conterganschaden haben, zumindest ab Antragstellung auch Leistungen aus der Conterganstiftung erhalten. Nach den Vorstellungen der Politik soll das Zeitfenster vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2010 geöffnet sein. Der BV und seine Mitgliedsverbände nehmen diesbezügliche Anfragen gerne entgegen (www.contergan.de).

Zumindest einen Teilerfolg kann der BV auch beim Zeitraum für die jährlichen Sonderzahlungen aus dem verschmolzenen Kapital der 50 Mio. Euro Spende der Fa. Grünenthal und dem Restkapital aus Teil 3 des Stiftungsgesetzes vermelden. Gegenwärtig währden die rund 2.800 Leistungsberechtigten auf Grundlage der Kapitalentschädigungstabelle über 25 Jahre lang einen Jahresbetrag von durchschnittlich 2.500 Euro erhalten.

Beim Kapitalisierungszeitraum hält die Politik an den von bisher 15 Jahren auf dann 10 Jahren mit dem Argument fest, es stünde seit Juli 2008 eine doppelte monatliche Rente und somit ein höheres Kapitalisierungsvolumen zur Verfügung.

Überzeugen konnte der BV dagegen beim Thema Verwaltungs- und Personalkosten für die Conterganstiftung. Sollte dieser hohe Finanzposten bisher noch aus dem Kapital der Sonderzahlungen bestritten werden und diese damit reduzieren, trägt nunmehr der Bund diese Kosten komplett.

Die Bundestagsfraktionen stimmen auch der Forderung des BV zu, das Mitbestimmungsrecht Contergangeschädigter im Stiftungsrat und Stiftungsvorstand zu stärken. So sollen künftig zwei Betroffene im Stiftungsrat vertreten sein. Diese Organe der Conterganstiftung werden dann auch die Arbeit der Medizinischen Kommission genauer unter die Lupe nehmen, die jährlich einen Sachstandsbericht abzugeben hat.

Zur weiteren Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen setzt der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. den konstruktiven Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern und der Grünenthal GmbH fort.


Margit Hudelmaier
1. Vorsitzende

Allmendingen, den 26. März 2009

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