Behandlungsfehler begründen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
Wenn bei Ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt, so können Sie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die behandelnden Ärzte/Kliniken geltend machen.
Wir helfen Ihnen, die richtigen Schritte einzuleiten.
AUFKLÄRUNGSFEHLER Wurden Sie vor dem ärztlichen Eingriff ordnungsgemäß aufgeklärt ?
Auch Aufklärungsfehler können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche begründen. Vor jedem ärztlichen Eingriff muss eine den Kriterien der Rechtsprechung genügende Aufkärung erfolgt sein. Erhöhte Anforderungen an die Aufklärung bestehen insbesondere bei der Durchführung von Schönheitsoperationen.
SCHMERZENSGELD Steht Ihnen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu ?
Im Falle des Vorliegens eines Behandlungsfehlers bzw. Aufklärungsfehlern steht Ihnen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Wir helfen Ihnen, die richtigen Schritte einzuleiten und durchzuführen - wie z.B. Auseinandersetzung mit der gegnerischen Berufshaftpflichtverischerung oder Einleitung eines Gutachter-/Schlichtungsverfahrens vor den Landesärztekammern oder aber ein Klageverfahren, damit Ihnen Schmerzensgeld gewährt wird.
SCHADENSERSATZ Haben Sie sonstige Schäden durch den ärztlichen Eingriff erlitten ?
Wenn ein ärztlicher Behandlungsfehler festgestellt wurde können Sie neben dem Schmerzensgeld auch die Schäden ersetzt bekommen, die aus dem schädigenden Ereignis resultieren. So besteht z. B. die Möglichkeit Fahrtkosten, notwendige Folgeoperationen etc. in Form eines Schadenseratzanspruches geltend zu machen.