Unser Seniorenheim verfügt über einen zentralen Ansprechpartner, der nach § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) die Funktion des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit besetzt.
Aufgaben:
Der/die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit hat als zentrale Anlaufstelle in unserer Einrichtung folgende Aufgaben:
1. Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen.
2. Koordination interner Prozesse der Einrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
3. Koordination der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen